Zum Hintergrund:
gastronomischen Einrichtungen werden Details zum speziellen Speisenangebot für Kinder abgefragt. Freizeit- und Erlebniseinrichtungen geben Auskunft über den Spielbereich und die Orientierung vor Ort. In jedem Katalog sind außerdem Fragen zu Sicherheit, Service und den Sanitäreinrichtungen enthalten. Die Kriterien stellen einen Mindeststandard für einen gelungenen Familienurlaub dar. Alle Betriebe werden bei einer Vor-Ort-Besichtigung durch einen unabhängigen und geschulten Prüfer unter die Lupe genommen. Die Teilnahme an dieser Zertifizierung ist freiwillig und hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Eine Übersicht über die Betriebe in den jeweiligen Kategorien gibt es unter www.kinderferienland-niedersachsen.de


